Förder-Hub · Stand: 14.08.2026
Effizienzhaus 40: der Schlüsselstandard der Neubauförderung
Ein Effizienzhaus 40 braucht höchstens 40 % des Primärenergiebedarfs des gesetzlichen Referenzgebäudes (KfW-Systematik, Stand: 14.08.2026) – und ist damit die Grundvoraussetzung für die zinsverbilligten Neubau-Kredite der Programme 297/298 und 300.
Kurz und knapp
Die Zahl im Effizienzhaus-Standard beschreibt den Primärenergiebedarf im Verhältnis zum Referenzgebäude nach Gebäudeenergiegesetz: EH 40 heißt höchstens 40 % (KfW, Stand: 14.08.2026). Für die Bundesförderung ist EH 40 die Eintrittskarte – beide Neubauprogramme setzen ihn voraus. Nachgewiesen wird der Standard von einem Energieeffizienz-Experten; die Bauweise – massiv oder Fertigbau – spielt für die Erreichbarkeit keine entscheidende Rolle.
Stand: 14.08.2026
Wie das Massivhaus auf EH 40 kommt
Der Standard wird über das Gesamtsystem erreicht: hochdämmendes Mauerwerk (etwa Porenbeton oder gefüllte Ziegel) oder klassisches Mauerwerk mit Wärmedämmverbundsystem, dreifach verglaste Fenster, wärmebrückenarme Anschlussdetails, eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung und in der Regel eine Wärmepumpe. Massive Wände bringen dabei ihre Speichermasse für den sommerlichen Wärmeschutz nach DIN 4108-2 mit – ehrlich eingeordnet wirken Verschattung und Fensterflächen dort allerdings stärker.
EH 40, GEG und die befristete EH-55-Öffnung
Gesetzliches Minimum für jeden Neubau ist das Gebäudeenergiegesetz; EH 40 liegt deutlich darüber und ist freiwillig. Förderpolitisch führt aber kein Weg daran vorbei: KfW 297/298 und KfW 300 verlangen den Standard – ergänzt um Lebenszyklus-Anforderungen, bei den Top-Stufen um das QNG-Siegel. Befristet bis 31.12.2026 gilt zusätzlich eine Öffnung für die EH-55-Stufe (Stand: 14.08.2026). Die Systematik im Detail erklärt die KfW.
Häufige Fragen zum Effizienzhaus 40
Systematik laut KfW und Gebäudeenergiegesetz, Stand: 14.08.2026.

