Förder-Hub · Stand: 14.08.2026
KfW 297/298: Klimafreundlicher Neubau ohne Mythen
Das wichtigste Neubau-Förderprogramm des Bundes bietet bis 100.000 € je Wohneinheit als zinsverbilligten Kredit, mit QNG-Siegel bis 150.000 € (KfW-Programm 297/298, Stand: 14.08.2026) – und keinen Cent Tilgungszuschuss. Diese Seite erklärt die echten Konditionen.
Kurz und knapp
KfW 297/298 („Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“) fördert den Neubau ab Effizienzhaus-40-Standard mit einem zinsverbilligten Kredit von bis zu 100.000 € je Wohneinheit, in der QNG-Stufe bis zu 150.000 € (KfW, Stand: 14.08.2026). Es gibt keinen Tilgungszuschuss – gefördert wird ausschließlich über den Zinssatz. Der Antrag läuft über die Hausbank und muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden; ein Energieeffizienz-Experte ist Pflicht.
Stand: 14.08.2026
Verbreiteter Irrtum: „45 % Tilgungszuschuss“
In Foren und älteren Artikeln kursiert die Angabe, die KfW erlasse beim klimafreundlichen Neubau bis zu 45 % der Kreditsumme. Das ist falsch: KfW 297/298 fördert ausschließlich über eine Zinsverbilligung (KfW, Stand: 14.08.2026). Die Zuschuss-Angaben stammen aus früheren, eingestellten Programmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Kalkulieren Sie Ihre Finanzierung ohne Tilgungszuschuss – alles andere ist eine Fehlplanung.
Die zwei Kreditstufen im Detail
Die Grundstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“ verlangt den Effizienzhaus-40-Standard und die Einhaltung von Grenzwerten für Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus; sie bietet bis 100.000 € Kredit je Wohneinheit (KfW, Stand: 14.08.2026). Die Stufe „mit QNG“ setzt zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (PLUS oder PREMIUM) voraus und erhöht den Rahmen auf 150.000 € je Wohneinheit.
Befristete EH-55-Öffnung bis Ende 2026
Befristet bis zum 31.12.2026 ist das Programm zusätzlich für die Effizienzhaus-55-Stufe geöffnet (Stand: 14.08.2026). Wer diesen einfacheren Standard nutzen will, braucht einen Antrag vor dem Stichtag – und sollte die Entscheidung nicht auf die lange Bank schieben, denn maßgeblich ist der Antragseingang vor Vorhabensbeginn, nicht der Baubeginn selbst.
Antragsweg und Pflicht-Experten
Der Kredit wird über die Hausbank beantragt, immer vor Beginn des Vorhabens. Ein Energieeffizienz-Experte aus der Expertenliste des Bundes muss die Planung begleiten und die Nachweise bestätigen; für die QNG-Stufe kommen ein Nachhaltigkeitsberater und eine akkreditierte Zertifizierungsstelle hinzu (KfW, Stand: 14.08.2026). Die verbindlichen Zinskonditionen veröffentlicht die KfW tagesaktuell.
Einordnung für Massivbau-Interessenten
Der Weg zur Förderung führt über den Energiestandard, nicht über die Bauweise: Ein Massivhaus qualifiziert sich genauso wie ein Fertighaus, sofern Effizienzhaus 40 und die Lebenszyklus-Grenzwerte erreicht werden. Für die QNG-Stufe ist wichtig zu wissen, dass der Treibhausgas-Grenzwert im Lebenszyklus den Holzbau strukturell begünstigt – was das konkret bedeutet und welche massiven Wege es gibt, erklärt der Ratgeber Massivhaus und der QNG-GWP-Grenzwert.
Häufige Fragen zu KfW 297/298
Konditionen und Voraussetzungen laut KfW, Stand: 14.08.2026 – verbindlich sind ausschließlich die Programmbedingungen der KfW.

