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Förder-Hub · Stand: 14.08.2026

KfW 297/298: Klimafreundlicher Neubau ohne Mythen

Das wichtigste Neubau-Förderprogramm des Bundes bietet bis 100.000 € je Wohneinheit als zinsverbilligten Kredit, mit QNG-Siegel bis 150.000 € (KfW-Programm 297/298, Stand: 14.08.2026) – und keinen Cent Tilgungszuschuss. Diese Seite erklärt die echten Konditionen.

Kurz und knapp

KfW 297/298 („Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“) fördert den Neubau ab Effizienzhaus-40-Standard mit einem zinsverbilligten Kredit von bis zu 100.000 € je Wohneinheit, in der QNG-Stufe bis zu 150.000 € (KfW, Stand: 14.08.2026). Es gibt keinen Tilgungszuschuss – gefördert wird ausschließlich über den Zinssatz. Der Antrag läuft über die Hausbank und muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden; ein Energieeffizienz-Experte ist Pflicht.

Stand: 14.08.2026

Verbreiteter Irrtum: „45 % Tilgungszuschuss“

In Foren und älteren Artikeln kursiert die Angabe, die KfW erlasse beim klimafreundlichen Neubau bis zu 45 % der Kreditsumme. Das ist falsch: KfW 297/298 fördert ausschließlich über eine Zinsverbilligung (KfW, Stand: 14.08.2026). Die Zuschuss-Angaben stammen aus früheren, eingestellten Programmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Kalkulieren Sie Ihre Finanzierung ohne Tilgungszuschuss – alles andere ist eine Fehlplanung.

Die zwei Kreditstufen im Detail

Die Grundstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“ verlangt den Effizienzhaus-40-Standard und die Einhaltung von Grenzwerten für Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus; sie bietet bis 100.000 € Kredit je Wohneinheit (KfW, Stand: 14.08.2026). Die Stufe „mit QNG“ setzt zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (PLUS oder PREMIUM) voraus und erhöht den Rahmen auf 150.000 € je Wohneinheit.

Befristete EH-55-Öffnung bis Ende 2026

Befristet bis zum 31.12.2026 ist das Programm zusätzlich für die Effizienzhaus-55-Stufe geöffnet (Stand: 14.08.2026). Wer diesen einfacheren Standard nutzen will, braucht einen Antrag vor dem Stichtag – und sollte die Entscheidung nicht auf die lange Bank schieben, denn maßgeblich ist der Antragseingang vor Vorhabensbeginn, nicht der Baubeginn selbst.

Antragsweg und Pflicht-Experten

Der Kredit wird über die Hausbank beantragt, immer vor Beginn des Vorhabens. Ein Energieeffizienz-Experte aus der Expertenliste des Bundes muss die Planung begleiten und die Nachweise bestätigen; für die QNG-Stufe kommen ein Nachhaltigkeitsberater und eine akkreditierte Zertifizierungsstelle hinzu (KfW, Stand: 14.08.2026). Die verbindlichen Zinskonditionen veröffentlicht die KfW tagesaktuell.

Einordnung für Massivbau-Interessenten

Der Weg zur Förderung führt über den Energiestandard, nicht über die Bauweise: Ein Massivhaus qualifiziert sich genauso wie ein Fertighaus, sofern Effizienzhaus 40 und die Lebenszyklus-Grenzwerte erreicht werden. Für die QNG-Stufe ist wichtig zu wissen, dass der Treibhausgas-Grenzwert im Lebenszyklus den Holzbau strukturell begünstigt – was das konkret bedeutet und welche massiven Wege es gibt, erklärt der Ratgeber Massivhaus und der QNG-GWP-Grenzwert.

Häufige Fragen zu KfW 297/298

Konditionen und Voraussetzungen laut KfW, Stand: 14.08.2026 – verbindlich sind ausschließlich die Programmbedingungen der KfW.

Wie hoch ist der Kredit bei KfW 297/298?
Bis 100.000 € je Wohneinheit in der Grundstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“ und bis 150.000 € je Wohneinheit in der Stufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“ (KfW-Programm 297/298, Stand: 14.08.2026). Es handelt sich um einen zinsverbilligten Kredit – die Fördersumme ist kein Geschenk, sondern ein günstigeres Darlehen.
Gibt es bei KfW 297/298 einen Tilgungszuschuss?
Nein. Das Programm Klimafreundlicher Neubau fördert ausschließlich über einen verbilligten Zinssatz (KfW, Stand: 14.08.2026). Die im Netz kursierende Angabe von „45 % Tilgungszuschuss“ ist falsch – sie stammt aus früheren, längst eingestellten Programmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude.
Welche Anforderungen muss der Neubau erfüllen?
Grundvoraussetzung ist der Effizienzhaus-40-Standard plus Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus; für die höhere Kreditstufe kommt das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM) hinzu (KfW-Programm 297/298, Stand: 14.08.2026). Zusätzlich gilt befristet bis 31.12.2026 eine Öffnung für die Effizienzhaus-55-Stufe.
Wann und wie muss ich den Antrag stellen?
Immer vor Beginn des Vorhabens, über die Hausbank – nicht direkt bei der KfW. Ein Energieeffizienz-Experte aus der Expertenliste des Bundes muss eingebunden sein; für die QNG-Stufe zusätzlich ein Nachhaltigkeitsberater und eine akkreditierte Zertifizierungsstelle (KfW, Stand: 14.08.2026).
Lässt sich KfW 297/298 mit anderen Programmen kombinieren?
Ja, insbesondere mit KfW 300 (Wohneigentum für Familien), sofern dessen Voraussetzungen erfüllt sind, sowie mit Landesprogrammen. Die Kombination erhöht den Anteil zinsverbilligter Darlehen an der Gesamtfinanzierung. Welche Landesprogramme in Ihrem Bundesland gelten, zeigen unsere Regionalseiten.
Lohnt sich die QNG-Stufe für ein Massivhaus?
Das hängt vom Einzelfall ab: Die QNG-Zertifizierung kostet Planung, Nachweise und Gebühren, bringt aber 50.000 € mehr zinsverbilligten Kreditrahmen (KfW, Stand: 14.08.2026). Beachten Sie: Der Lebenszyklus-Grenzwert für Treibhausgase begünstigt strukturell den Holzbau – welche massiven Wege es trotzdem gibt, erklärt unser GWP-Ratgeber.
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