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Kosten & Preise · Stand: 14.08.2026

Baunebenkosten: die 10 Posten, die im Hauspreis fehlen

Baunebenkosten machen als Faustwert 15–20 % der Bausumme aus (Portal-Kanon, Stand: 14.08.2026) – bei einem 500.000-€-Projekt also 75.000 bis 100.000 €. Diese Seite listet alle zehn Posten mit ehrlichen Spannen, inklusive der Grunderwerbsteuer aller 16 Bundesländer.

Kurz und knapp

Für die Gesamtplanung gilt der Faustwert 15–20 % der Bausumme als Baunebenkosten (Portal-Kanon, Stand: 14.08.2026); ein Projekt mit 500.000 € Gesamtvolumen trägt damit 75.000–100.000 € an Nebenkosten. Die größten Blöcke: Grunderwerbsteuer (3,5–6,5 % je nach Bundesland, Landesfinanzverwaltungen, Stand: 14.08.2026), Notar und Grundbuch (1,5–2 %), Hausanschlüsse und Außenanlagen. Kein einziger dieser Posten steckt im typischen „ab“-Preis eines Hausanbieters.

Stand: 14.08.2026

Alle 10 Posten mit Spannen

1. Grunderwerbsteuer

3,5–6,5 % des Grundstückskaufpreises

Je nach Bundesland 3,5 bis 6,5 % (Landesfinanzverwaltungen, Stand: 14.08.2026) – die vollständige Tabelle steht unten. Achtung Bauträger-Fall: Kaufen Sie Grundstück und Haus in einem einheitlichen Vertrag, fällt die Steuer auf den Gesamtpreis an, nicht nur aufs Grundstück.

2. Notar und Grundbuch

1,5–2 % des Kaufpreises

Beurkundung des Kaufvertrags, Auflassungsvormerkung, Eigentumsumschreibung und Grundschuldbestellung kosten zusammen üblicherweise 1,5–2 % des Kaufpreises (Gebühren nach GNotKG, Stand: 14.08.2026). Der Posten ist nicht verhandelbar – die Gebühren sind gesetzlich festgelegt.

3. Baugenehmigung

0,2–0,5 % der Baukosten

Die Genehmigungsgebühr richtet sich nach den Gebührenordnungen der Länder und der Bausumme; als Orientierung dienen 0,2–0,5 % der Baukosten (Portal-Kanon, Stand: 14.08.2026). Hinzu kommen ggf. Gebühren für Abweichungen, Befreiungen und den Vorbescheid.

4. Statik und Nachweise

1.500–3.500 €

Tragwerksplanung, Wärmeschutz- und Schallschutznachweis für ein typisches Einfamilienhaus liegen zusammen meist bei 1.500–3.500 € (Portal-Kanon, Stand: 14.08.2026). Bei manchen Anbietern sind diese Leistungen im Hauspreis enthalten – fragen Sie gezielt nach.

5. Vermessung

2.000–4.000 €

Lageplan zum Bauantrag, Grobabsteckung, Feinabsteckung und Gebäudeeinmessung nach Fertigstellung kosten nach den Vermessungsgebührenordnungen der Länder typischerweise 2.000–4.000 € (Portal-Kanon, Stand: 14.08.2026). Die Gebäudeeinmessung ist Pflicht und wird oft vergessen.

6. Bodengutachten

500–2.500 €

Das Baugrundgutachten kostet je nach Umfang der Sondierungen 500–2.500 € (Portal-Kanon, Stand: 14.08.2026) – und ist die günstigste Versicherung des ganzen Projekts: Ohne belastbare Baugrunddaten sind Gründungsmehrkosten die häufigste unkalkulierte Position am Bau.

7. Hausanschlüsse und Erschließung

5.000–15.000 € (erschlossenes Grundstück)

Strom, Wasser, Abwasser, Telekommunikation und ggf. Gas oder Fernwärme kosten auf einem erschlossenen Grundstück üblicherweise 5.000–15.000 € (Portal-Kanon, Stand: 14.08.2026). Bei unerschlossenen Grundstücken kommen Erschließungsbeiträge der Gemeinde hinzu, die deutlich höher liegen können – vor dem Kauf beim Bauamt erfragen.

8. Bauzeit-Versicherungen

500–1.500 €

Bauherrenhaftpflicht, Bauleistungsversicherung und ggf. Feuerrohbauversicherung kosten für ein Einfamilienhaus zusammen meist 500–1.500 € (Portal-Kanon, Stand: 14.08.2026). Die Bauherrenhaftpflicht gehört zu den Ausgaben, an denen nie gespart werden sollte.

9. Baustrom, Bauwasser, Baustelleneinrichtung

500–1.500 €

Baustromkasten, Bauwasseranschluss und deren Verbrauch über die Bauzeit summieren sich typischerweise auf 500–1.500 € (Portal-Kanon, Stand: 14.08.2026). Klären Sie im Bauvertrag, wer die Bereitstellung schuldet – das ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich geregelt.

10. Außenanlagen

10.000–30.000 € und mehr

Zufahrt, Terrasse, Wege, Zaun, Rasen und Pflanzung kosten je nach Anspruch 10.000–30.000 € und mehr (Portal-Kanon, Stand: 14.08.2026). Der Posten fehlt in fast jedem Hausangebot – wer ihn nicht einplant, wohnt im ersten Jahr auf einer Baustelle. Details siehe Leistungsumfang des jeweiligen Angebots.

Grunderwerbsteuer: alle 16 Bundesländer

Die Sätze reichen von 3,5 % in Bayern bis 6,5 % in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Schleswig-Holstein (Landesfinanzverwaltungen, Stand: 14.08.2026). Die Beispielspalte zeigt die Steuer auf ein Grundstück für 200.000 €.

BundeslandSteuersatzBeispiel: Grundstück 200.000 €
Baden-Württemberg5,0 %10.000 €
Bayern3,5 %7.000 €
Berlin6,0 %12.000 €
Brandenburg6,5 %13.000 €
Bremen5,0 %10.000 €
Hamburg5,5 %11.000 €
Hessen6,0 %12.000 €
Mecklenburg-Vorpommern6,0 %12.000 €
Niedersachsen5,0 %10.000 €
Nordrhein-Westfalen6,5 %13.000 €
Rheinland-Pfalz5,0 %10.000 €
Saarland6,5 %13.000 €
Sachsen5,5 %11.000 €
Sachsen-Anhalt5,0 %10.000 €
Schleswig-Holstein6,5 %13.000 €
Thüringen5,0 %10.000 €

Quelle: Grunderwerbsteuersätze der Landesfinanzverwaltungen, Stand: 14.08.2026. Verbindlich ist der Satz am Tag des Vertragsschlusses.

Der Bauträger-Steuerhebel: bis zu rund 26.000 € Unterschied

Beim einheitlichen Vertrag über Grundstück plus Haus besteuert das Finanzamt den Gesamtpreis: 400.000 € × 6,5 % ergeben rund 26.000 € Grunderwerbsteuer (Landesfinanzverwaltungen, Stand: 14.08.2026) – statt der Steuer nur auf den Grundstücksanteil bei getrennten Verträgen. Ob eine Vertragstrennung steuerlich anerkannt wird, hängt vom Einzelfall ab; lassen Sie das vor der Unterschrift von Notar oder Steuerberater prüfen.

Häufige Fragen zu Baunebenkosten

Spannen laut Portal-Kanon und Landesfinanzverwaltungen, Stand: 14.08.2026 – verbindlich sind ausschließlich die Bescheide und Gebührenrechnungen im Einzelfall.

Wie hoch sind die Baunebenkosten insgesamt?
Als Faustwert 15–20 % der Bausumme (Portal-Kanon, Stand: 14.08.2026): Bei einem Bauprojekt mit 500.000 € Gesamtvolumen sind das 75.000–100.000 €. Die größten Einzelposten sind Grunderwerbsteuer, Außenanlagen, Hausanschlüsse sowie Notar und Grundbuch.
Was ist der Bauträger-Steuerhebel?
Kaufen Sie Grundstück und Haus in einem einheitlichen Vertragswerk vom Bauträger, berechnet das Finanzamt die Grunderwerbsteuer auf den Gesamtpreis: Bei 400.000 € Gesamtpreis und 6,5 % sind das rund 26.000 € (Landesfinanzverwaltungen, Stand: 14.08.2026) – statt nur auf den Grundstücksanteil. Getrennte Verträge für Grundstück und Bau können die Steuerlast erheblich senken; ob eine Trennung anerkannt wird, sollte ein Steuerberater oder Notar im Einzelfall prüfen.
Welche Baunebenkosten fallen zuerst an?
Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuch werden kurz nach dem Grundstückskauf fällig – noch bevor der erste Bagger rollt. Danach folgen Bodengutachten, Vermessung und Baugenehmigung. Diese Vorlaufkosten müssen liquide verfügbar sein, denn viele Banken finanzieren sie nicht über das Baudarlehen mit.
Sind Baunebenkosten förderfähig?
Die KfW-Neubaukredite fördern die Bau- und Baunebenkosten des Gebäudes, nicht aber Grundstück und Grunderwerbsteuer (KfW, Stand: 14.08.2026). Gerade die Steuer muss daher aus Eigenkapital oder dem Bankdarlehen kommen – ein Grund mehr, sie von Anfang an einzuplanen.
Kann ich bei den Baunebenkosten sparen?
Bei gesetzlichen Gebühren (Steuer, Notar, Grundbuch) nicht – bei den übrigen Posten begrenzt: Mehrere Vermessungsangebote einholen, Außenanlagen in Eigenleistung etappenweise umsetzen, Hausanschlüsse gebündelt beauftragen. Nicht sparen sollten Sie am Bodengutachten und an den Versicherungen: Beide verhindern Kosten, die um ein Vielfaches höher liegen.
Sind die Baunebenkosten im Hauspreis enthalten?
In der Regel nein – „ab“-Preise von Massivhaus-Anbietern umfassen das Gebäude, meist ohne Bodenplatte, Grundstück und alle hier gelisteten Posten. Was genau enthalten ist, zeigt nur die Bau- und Leistungsbeschreibung des Anbieters. Unser Kostenrechner rechnet die Nebenkosten deshalb als eigene Position mit ein.

Welche Posten im beworbenen Hauspreis häufig fehlen, zeigt der Ratgeber Versteckte Kosten beim Hausbau.

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